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Mit Fiffi auf Wohnungssuche - Haustiere erlaubt ?
Datum: Dienstag, dem 09. Februar 2016
Thema: Hunde Frage


OpenPr.de: Mit dem felligen Freund oder der Samtpfote umzuziehen, erfordert Geduld. Denn immer mehr Haus- und Wohnungsbesitzer möchten nicht an Hunde- oder Katzenhalter vermieten. Das Immobilienportal Immonet.de verrät, wie Tierliebhaber Vermieter von ihrem Liebling überzeugen und welche Tiere trotzdem gehalten werden dürfen.

Ob der Vierbeiner mit einziehen darf, hängt davon ab, in welchem Bundesland man lebt. Nach einer Umfrage von Immonet.de im Dezember 2010, wohnen die tierliebsten Vermieter in Sachsen. 5,63 Prozent der Hausbesitzer erlauben die Haltung von Fiffi und Minka. Lange suchen müssen dagegen Mieter in Baden-Württemberg. Hier erlauben nur 1,91 Prozent der Vermieter, dass Hund oder Katze mit einziehen.

Oft befürchten Vermieter, dass Tiere in der Wohnung Schaden anrichten oder andere Bewohner durch Geruch und laute Geräusche stören. Herrchen oder Frauchen sollten dafür Verständnis aufbringen und versuchen, dem zukünftigen Vermieter Ängste zu nehmen. Wenn Tierbesitzer das neue Zuhause besichtigen, können sie beispielsweise ihren Hund mitbringen, damit sich der Vermieter davon überzeugen kann, wie wohlerzogen und harmlos das Tier ist.

Von Vorteil ist, wenn Tierhalter für ihren Vierbeiner eine Haftpflichtversicherung abschließen. Denn sorgen Hund oder Katze tatsächlich für Kratzer oder Flecken, übernimmt die Versicherung die Kosten – das beruhigt vielleicht den zukünftigen Vermieter. Eine andere Möglichkeit: Lassen Sie sich vom vorherigen Wohnungsbesitzer ein Schreiben geben, in dem steht, dass das Tier keine Probleme gemacht hat.

Mieter mit Tieren haben nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Beispielsweise dürfen Aquarienliebhaber oder Meerschweinchenfreunde grundsätzlich mit ihren Tieren einziehen. Denn der Vermieter darf Kleintiere nicht kategorisch verbieten. Ausnahme: Der Mieter möchte giftige Schlangen oder exotische Echsen halten. In diesem Fall kann der Immobilienbesitzer die Haltung untersagen, denn es besteht theoretisch Gefahr für andere Mieter. Auch darf die Tierliebe nicht überhand nehmen, nur das übliche Maß an Vierbeinern ist erlaubt. Ein Beispiel: Fünf Hunde sind in einer 50-Quadratmeter-Wohnung zu viel – ein Vierbeiner hat genug Platz. Ebenso sollte der Vermieter darüber informiert werden, wenn beispielsweise mehrere Aquarien mit 1.000 Liter Fassungsvermögen in der Wohnung stehen sollen, denn das Gewicht kann die Statik des Hauses beeinflussen.

Wer glaubt, dass nur weil andere Mieter einen Hund halten, der eigene mit einziehen darf, irrt. Bei der Haltung von Hunden oder Katzen gibt es kein Recht auf Gleichbehandlung, das hat das Landgericht Köln entschieden (Aktenzeichen: 6 S 269/09). Wollen sich Mieter einen Hund oder eine Katze anschaffen, sollten sie vorher mit dem Vermieter sprechen.

Unser Tipp: Wenn Sie mit ihrer Katze oder ihrem Hund ein neues Zuhause suchen, dann klicken sie auf Immonet.de einfach die Option „Haustiere erlaubt“ an.

Checkliste für die Wohnungssuche mit Stubentiger und Co. - Bevor Sie ein neues Heim für sich und ihr Tier suchen, sollten sie einige Dinge beachten:

• Bevor es losgeht, sollte eine Haftpflichtversicherung für Hund oder Katze abgeschlossen werden. Das ist wichtig, falls Bello oder Minka Parkett oder Wände zerkratzen.

• Sind in der Traumwohnung überhaupt Hunde oder Katzen erwünscht? Option „Haustiere erlaubt“ auf Immonet.de anklicken.

• Bei der Haus-/Wohnungsbesichtigung gleich mit offenen Karten spielen und den Hund mit zum Termin nehmen.

• Schreiben vom ehemaligen Vermieter anfertigen lassen, in dem steht, dass das Tier keine Probleme gemacht hat.

• Mit den Nachbarn sprechen, die bereits einen Hund oder eine Katze haben. Wie haben sie den Vermieter „rumgekriegt“?

• Passt das Tier überhaupt in die Wohnung? Achten Sie darauf, dass ihr Liebling genug Platz hat.

• Sind Auslaufflächen, Parks oder Waldstücke in der Nähe, damit Hund oder Katze genügend Bewegung bekommen?

• Wird ein Tier erst nach dem Umzug angeschafft gilt: Erst mit dem Vermieter reden.

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(Zitiert aus OpenPR, Autor siehe obiger Artikel.)






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