Ich habe gehört, dass es das schon gibt.
Aber Gesetze erlassen und durchsetzen sind in diesem Staat zwei völlig verschiedene Dinge.
Da sehe ich auf der Straße einen etwa 12jährigen Jungen mit einem Pitbull ohne Maulkorb an der Leine.
Der Hund zog wie verückt und das mickrige Kerlchen konnte den Hund kaum halten.
Da habe ich bei der Polizei angerufen und denVorfall geschildert.
Als Antwort bekamm ich – Und? Was sollen wir ihrer Meinung nach tun?
Ich konnte darauf nur sagen, danke für das Gespräch.
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Da muss zum Beispiel ein erfahrener Hundehalter für seinen Rottweiler eine Wesenprüfung vorlegen.
Und dann siehst so einen Hund an der Leine bei einem jungen Mädchen, diese kann im Ernstfall diesen Hund keinesfalls bändigen.
Ich bin der Meinung, wer so eine kräftigen Hund halten möchte sollte eine Art Hundeführerschein ablegen.
Nur so ist gewährleistet, dass Schaden von Kindern abgewandt werden kann.
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